Betriebsunterbrechungsversicherung

Wird Ihr Betrieb infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, so leistet die Betriebsunterbrechungsversicherung den dadurch entstandenen Ertragsausfallschaden. Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn. Dazu gehören Mieten, Löhne, Gehälter, Zinsen und entgangener Gewinn, weil Aufträge nicht ausgeführt werden können. Die Entschädigung wird innerhalb einer festgelegten Haftzeit geleistet. Die Betriebsunterbrechungsversicherung wird zusätzlich zur gewerblichen Inventarversicherung angeboten.